Tickets mit Gültigkeit 9. Dezember 2012 können bis Ende des 3. Monats nach der Tarifanpassung, also bis 31. März 2013 noch aufgebraucht, gegen Aufzahlung umgetauscht oder – zeitlich unbegrenzt – gegen ein Entgelt von 2,00 € erstattet werden. Dies betrifft die Einzelfahrkarten, Streifen- und Tageskarten.
Umtausch und Erstattung bearbeiten die Kundencenter von S-Bahn München und MVG.