Diese Regelung gilt im MVV seit 01.04.2007. Das Urteil des Amtsgerichts München bezog sich jedoch auf einen Fall aus 2004, als noch eine andere Regelung galt – von den Medien wurde dies vielfach auf die heutige Situation übertragen. Die damalige Regelung wurde übrigens vom Amtsgericht bestätigt.
Für die kommende Tarifänderung am 11.12.2011 bedeutet dies: Bis zum 15.03.2012 können die bis zum 10.12.2011 geltenden Tageskarten (Einzelfahrkarten und Streifenkarte werden nicht erhöht und gelten weiterhin) noch aufgebraucht, gegen Aufzahlung umgetauscht oder – zeitlich unbegrenzt – gegen ein Entgelt von 2,00 € je Bearbeitungsvorgang erstattet werden.